musikschule havixbeck
IN TRÄGERSCHAFT DES
jugendorchester havixbeck e. V.
bellegarde platz · 48329 havixbeck · 02507 - 2285

UNTERRICHTSVEREINBARUNG

1.

Musikunterricht kann nur Kindern und Jugendlichen erteilt werden, deren Erziehungsberechtigte Mitglieder des Vereins "Jugendorchester Havixbeck e.V." sind. Erwachsene müssen selbst Mitglied im Verein sein. Die Mitgliedschaft gilt als Familienmitgliedschaft (bei Kindern bis zum Alter von 27 Jahren). Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der Mitlgliedsbeitrag für das laufende Jahr wird sofort fällig und in den Folgejahren jeweils zum 1. April eines jeden Jahres abgebucht.

2.

Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung an das "Jugendorchester Havixbeck e. V.", Bellegarde Platz, 48329 Havixbeck, zum Ende des Kalenderjahres.

3.

Der Unterricht findet grundsätzlich in den Räumen der Musikschule Havixbeck, am Bellegarde-Platz, in 48329 Havixbeck statt.

4.

Der Unterricht entfällt an gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der Allgemeinbildenden Schulen in NRW. Bei Unterricht an Samstagen gilt die Regelung des Freitags davor.

5.

Zwischen den Lehrkräften und den Schülern (bzw. deren Erziehungsberechtigten) wird ein Honorarvertrag geschlossen. Vertragsvordrucke sind im Musikschulbüro erhältlich.

Dieser Vertrag kann unter Einhaltung der Kündigungsfristen gekündigt werden. Die Kündigung ist möglich mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende Januar, April, Juli und Oktober. Dies bedeutet, dass z. B. eine Kündigung, die zum Ende Januar wirksam sein soll, bis zum 31. Dezember bei der Lehrkraft oder im Büro der Musikschule eingegangen sein muss. Für die Kündigung gilt demnach:

Januar (bis 31. Dezember), April (bis 31. März), Juli (bis 30. Juni) und Oktober (bis 30. September).

6.

Die Unterrichtsgebühr im Instrumental- oder Gesangunterricht ist direkt an den Lehrer / die Lehrerin zu entrichten.

7.

Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist die Lehrkraft nicht nachleistungspflichtig (§ 615 BGB).

8.

Bei längerer Erkrankung des Lehrers oder des Schülers entfällt das Honorar nach Ablauf von 4 Wochen. Von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden nachgegeben, sofern ihr Ausfall nicht durch attestierte Krankheit begründet ist.

10.

In den Fächern Musikwiese, Musikalische Früherziehung und dem Orientierungskurs 'Die Musiklokomotive' ist die Gebühr direkt an den Verein "Jugendorchester Havixbeck e. V." zu entrichten. Die Gebühr wird im Lastschriftverfahren eingezogen.

11.

Den Musikschülern wird die Teilnahme am Unterrichtsfach "Musiktheorie" und den Orchestern dringend empfohlen. Die Teilnahme ist für Mitglieder kostenfrei.

12.

Der Vorstand des "Jugendorchester Havixbeck e. V." hat das Recht, die Unterrichtsgebühr entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung angemessen zu erhöhen.

13.

Eine Änderung des Vertrages bzw. dessen Kündigung ist schriftlich einzureichen.